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Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Erbringung von Mess- und Energieeffizienzdienstleistungen. Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MIBAX Messtechnik, Inhaber M. Basic, Tal 44, 80331 München („Auftragnehmer") und seinen Vertragspartnern („Auftraggeber").
- (2)Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- (3)Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss & Angebot
- (1)Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- (2)Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- (3)Die Anfrage über das Kontaktformular auf dieser Website stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern dient lediglich der Vorbereitung eines individuellen Angebots.
§ 3 Leistungsumfang
- (1)Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der zerstörungsfreien Ultraschall-Leckageortung an Druckluft- und Prozessgasanlagen, insbesondere: Vor-Ort-Audits, akustische Visualisierung mit Ultraschallkamera, quantitative Bewertung von Leckageverlusten in m³/h und €/Jahr, Erstellung von Energieeffizienz-Berichten gem. ISO 50001.
- (2)Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündlich nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
- (3)Soweit der Auftragnehmer Berichte und Auswertungen erstellt, gibt er diese nach bestem fachlichen Wissen ab. Eine Garantie für die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse durch den Auftraggeber wird nicht übernommen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- (1)Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Durchführung des Auftrags rechtzeitig und kostenfrei den Zutritt zu den zu untersuchenden Anlagenteilen, geeignete Sicherheitsausrüstung (sofern nicht vom Auftragnehmer mitgebracht) sowie eine fachkundige Kontaktperson zur Verfügung.
- (2)Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu untersuchenden Anlagen während des Audits unter Betriebsdruck stehen.
- (3)Verzögerungen, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- (1)Die Vergütung für das Full-Service-Abo sowie für Einzelleistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- (2)Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- (3)Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- (4)Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung (Full-Service-Abo)
- (1)Das Full-Service-Abo hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem ersten Vor-Ort-Audit.
- (2)Erfolgt keine ordentliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
- (3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unberührt.
- (4)Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 7 Mängelansprüche & Gewährleistung
- (1)Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
- (2)Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung leisten. Schlägt diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- (3)Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Leistungserbringung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 8 Haftung
- (1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- (2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Jahresvergütung.
- (3)Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden – ist ausgeschlossen.
- (4)Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die Audit-Ergebnisse nicht oder verspätet umsetzt.
§ 9 Geheimhaltung
- (1)Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten betrieblichen Informationen, Daten und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
- (2)Die Geheimhaltungspflicht besteht für 5 Jahre nach Vertragsende fort, soweit die Informationen nicht offenkundig sind.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 11 Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- (3)Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist München.
- (4)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (salvatorische Klausel).
Stand: Juni 2026
